Schwein gehabt? Versteckte Tiere in Lebensmitteln

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Fisch im Wein, Läuse in der Marmelade – wer sich vegetarisch oder vegan ernähren will, muss mit überraschenden Fallen rechnen. In welchen Lebensmitteln sich tierische Produkte „verstecken“ und wie sich Verbraucher zu Wehr setzen können …

 

 

Text-Auszug:

 

Das mit den Gummibärchen hat sich herumgesprochen. Ja, da ist meist Gelatine drin, ein Stoffgemisch, das aus Knochen, Häuten, Hufen usw. von Schweinen, Rindern oder Pferden erzeugt wird. Doch es gibt weitere Lebensmittel, die zunächst rein pflanzlich erscheinen, in Wahrheit aber tierische Zutaten enthalten bzw. mit Hilfe von tierischen Bestandteilen produziert werden. Schweineborsten im Brot, Läuse in der Marmela-

de, Wild in Kartoffelchips oder Krustentiere im Essig – die Liste ließe sich noch sehr lang fortsetzen.

 

Immer mehr Menschen möchten aus gesundheitlichen, religiösen oder ethischen Gründen auf tierische Produkte verzichten. Doch solch eine bewusste Kaufentscheidung zu treffen, wird ihnen schwer gemacht. Etwa, weil eine Zutat zwar auf der Lebensmittelpackung angegeben, aber schlicht nicht erwartet wird – wie Speck in der Maggi-Tomatensuppe oder Gelatine im Bresso-Frischkäse. Auch womit „gewachstes“ Obst eigentlich genau überzogen ist, weiß nicht jeder: In der Regel handelt es sich dabei um ein Gemisch aus Schellack (E904), das aus den Ausscheidungen weiblicher Gummilackschildläuse gewonnen wird, und Bienenwachs (E901).

 

Andere Fallen existieren, weil tierische Bestandteile auf der Verpackung nur verschlüsselt (z.B. als E-Nummer) oder gar nicht zu entdecken sind. Eine Gesetzeslücke macht letzteres möglich: Zwar müssen alle Zutaten aufgelistet werden, nicht aber deren Trägerstoffe oder Lösungsmittel, wenn diese im Endprodukt keine Wirkung entfalten und nicht zu den typischen Allergenen (z.B. Eiweiß) zählen. Vitamine oder Aromen etwa werden oft mittels Gelatine oder anderer tierischer Substanzen beigefügt, ohne dass dies in der Zutatenliste erwähnt wird. Das betrifft z.B. viele Kartoffelchips-Sorten.

 

Fisch im Wein!

Auch tierische Hilfsstoffe müssen nicht genannt werden, da diese nur vorübergehend bei der Verarbeitung eingesetzt und anschließend wieder entfernt werden. Spuren davon können jedoch nach wie vor im Endprodukt enthalten sein. Hier gilt die Kennzeichnungspflicht ebenfalls nur, wenn es sich um ein Hauptallergen handelt. Konkret heißt das: Ob eine Großbäckerei das Mehlbehandlungsmittel L-Cystein einsetzt, das z.B. aus Schweineborsten oder Federn gewonnen wird, bleibt ein Geheimnis. Gleiches gilt für Wein, Saft oder Bier, die häufig mithilfe von Gelatine oder Fischblasen geklärt werden. Fisch im Wein? Man muss kein Vegetarier oder Veganer sein, um die Vorstellung gruselig zu finden. Dabei gibt es durchaus alternative Methoden zur Weinschönung wie z.B. die

hochwertige Tonerde Bentonit (…)

 

Den ganzen Artikel gibt’s in der August/September-Ausgabe 2013 ab Seite 100!

 

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