Wir nutzen und lieben unsere Elektrogeräte – und produzieren so leider auch gigantische Berge an Elektromüll. Damit dieser fortan nicht mehr einfach auf giftigen Deponien in Ländern wie Ghana landet, nimmt die Politik seit Montag, 25. Juli 2016, den Handel stärker in die Pflicht. Ausgediente Elektrogeräte müssen ab sofort zurückgenommen werden. Das gilt nicht nur für den stationären Einzel-, sondern auch für den Online-Handel.
In Deutschland gibt es ein sogenanntes Elektrogerätegesetz, also eine Regelung zur Sammlung und möglichst umweltfreundlichen Entsorgung von Altgeräten. Als besonders wirksam erwies sich dies allerdings bislang nicht: Obwohl in den Geräten sowohl wertvolle als auch umweltschädliche Stoffe stecken, floriert die illegale Ausfuhr von Elektroschrott ins Ausland. Und auch mit dem Recycling hierzulande könnte es besser aussehen. So gehen nicht nur viele endliche Ressourcen verloren, sondern es entstehen auch unumkehrbare Umweltschäden, wenn die zahlreichen Chemikalien und Toxine, die in den Geräten enthalten sind, auf den Mülldeponien in die Natur geraten. Eine Verschärfung des Elektrogerätegesetzes will nun mehr Wiedergewinnung der Rohstoffe, mehr Schutz vor Schadstoffen und weniger illegale Exporte der Altgeräte ins Ausland herbeiführen. Wer solche Geräte ausführen möchte, soll künftig nach strengeren Kriterien einen Beleg erbringen, dass er hier keinen „Abfall“ ins Ausland schafft. Man wird anhand der Elektromüllberge in Ghana und anderen Staaten sehen, ob solche politischen Maßnahmen erfolgreich sind.
Rückgabe wird einfacher
Gut ist auf jeden Fall: Für uns Nutzer elektronischer Geräte wird die Rückgabe hierzulande leichter. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks sagte zur Erneuerung des Gesetzes: „Elektrogeräte zu entsorgen, wird jetzt einfacher, umweltfreundlicher und größtenteils kostenlos. Es wird wesentlich mehr Sammelstellen als bisher geben, auch der Onlinehandel muss die Rücknahme organisieren. Damit schaffen wir jetzt eine Sammelstruktur, mit der wir mehr Elektrogeräte hochwertig recyceln lassen können. Das verringert Abfälle, spart Rohstoffe und Energie.“
Allerdings gibt es Regeln der Rücknahme: Wer einen Fernseher, Kühlschrank oder ein anderes großes Gerät zurückgeben möchte, kann dies dann kostenlos tun, wenn er/sie ein neues entsprechendes Gerät einkauft. Dies gilt aber nicht für kleinere Elektrogeräte: Bei Mobiltelefonen (wenn kleiner als 25 Zentimeter), Rasierern oder auch elektronischen Zahnbürsten braucht es keinen Neukauf für eine kostenlose Rückgabe.
Diese Rücknahmepflicht gilt zwar nur für die größeren Händler, deren Verkaufsfläche mehr als 400 Quadratmeter umfasst. Bei Online-Händlern wird die Versand- und Lagerfläche berechnet. Auch viele kleinere Händler nahmen aber auch schon bislang die Geräte freiwillig zurück. Deswegen: Elektrogeräte und Elektronika sind kein Abfall – sie gehören nicht auf den Müll. Lieber im nächsten geeigenten Laden vorbeibringen und fürs Recycling zurückgeben.