“Aus der Region” – wirklich?

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Heimatliebe im Kochtopf – Regionalität ist derzeit einer der größten Trends rund um Nahrungsmittel. Doch nur weil Versprechungen wie „aus der Region“ auf den Produktpackungen stehen, heißt das noch lange nicht, dass sich regionale Produkte darin befinden.

Der Trend: Lokale Bauernmärkte boomen, Bio-Läden bieten verstärkt regionale Waren an, und auch die Supermärkte sind mit allerlei Regionalitätssiegeln auf den Aus-der-Heimat-Zug aufgesprungen. Laut verschiedenen Umfragen übertrumpft der Regionalitätstrend sogar unsere Vorliebe für Bio-Lebensmittel – und geht mit einer großzügig geöffneten Geldbörse beim Einkauf einher. Auch ein Ernährungsreport der Bundesregierung zeigt auf, dass die Menschen in einer globalisierten Welt zunehmend darauf setzen, dass sie Gutes essen, wenn ihre Lebensmittel aus der näheren Umgebung stammen: 76 Prozent geben an, die Regionalität von Nahrungsmitteln besonders wertzuschätzen.

Der Grund:
die Erwartung von Qualität. Vor allem also auch von mehr Qualität als beiProdukten, die aus Gegenden stammen, wo das Produktionsumfeld unklar oder gar verdächtig ist – spätestens dann, wenn es einmal mit Negativschlagzeilen in die Medien gelangte. Also lieber Soja aus Österreich als aus Südamerika. Es geht den Verbrauchern darum, Herstellungsbedingungen nachvollziehen zu können, sprich: Es geht um Vertrauen, dass sich hinter Siegeln wie „aus der Region“ ein recht komplexer Mehrwert verbirgt.

Denn viele Konsumenten assoziieren mit der ausgewiesenen Regionalität von Produkten, dass besondere Rezepturen zum Einsatz kommen, wie sie für bestimmte Gegenden typisch sind, aber auch, dass Obst und Gemüse saisonal angebaut und reif geerntet werden. Regionalität verspricht weiterhin, dass die Waren keinen langen Reiseweg hinter sich haben – Klimaschutz lautet das Argument. Aber auch ethische Aspekte spielen für viele Verbraucher eine Rolle: Wer Waren aus der Heimat kauft, möchte oft die heimische (Land-)Wirtschaft unterstützen, ob es dabei um Arbeitsplätze geht, um artgerechtere Tierhaltung oder um typisch regionale Kulturlandschaft und Streuobstwiese.

Das Problem:
die Verwendung der Begriffe wie „Region“, „Heimat“, oder „von hier“. Denn dahinter verbirgt sich oftmals viel Suggestion, aber keine weitere Angabe zur genauen Herkunft und/oder Qualität.

– Marke und Begriff „regional“ sind, im Gegensatz zu „Bio“, nicht geschützt. Da eine gesetzliche Festlegung fehlt, können sich Hersteller ein solch vielversprechendes Siegel zulegen – in Eigenbau sozusagen. Dementsprechend vielgestaltig zeigen sich die Angaben zur beworbenen Herkunft, wie sie auf Produkten zu finden sind, und ebenso vielseitig ist die Auslegung der Hersteller davon, was denn überhaupt als regional gilt. Übrigens auch bei den derzeit häufigen Regionalinitiativen.

– Ist keine genauere Angabe zu Ort oder Region einem solchen Werbehinweis beigefügt, kann auch das sogenannte Identitätskennzeichen auf verpackten (Tier-)Produkten nicht weiterhelfen. Denn der Code besagt nur, wo das Produkt zuletzt verarbeitet oder verpackt wurde, und nicht, woher seine Zutaten stammen. Steht in dem Oval also zum Beispiel DE BY 000 EG, verweist das auf: Deutschland, Bayern, Identifikationsnummer Betrieb, Europäische Gemeinschaft.

– Auch die Angabe „Hergestellt für …“ löst die Herkunftsfrage der Zutaten und Rohstoffe nicht auf.

– Ein Einkauf im Hofladen, auf dem Wochen- oder Bauernmarkt scheint zu versprechen, dass wir wirklich nur regionale Produkte nach Hause bringen. Doch auch in der sogenannten Direktvermarktung wird vom internationalen Großmarkt zugekauft, um das eigene Sortiment zu erweitern. Wer hier auf Nummer sicher gehen möchte, muss beim jeweiligen Anbieter genauer nachfragen.

Die Lösung? Seit 2014 versucht das Etikett „Regionalfenster“, etwas Ordnung in dieses Angabenchaos zu bringen – wenngleich auf freiwilliger Basis. Es ist vom Landwirtschaftsministerium gefördert und verfügt über bestimmte, allerdings immer nur regionsspezifische Kriterien, die beim zugehörigen Trägerverein hinterlegt sind. Doch auch in diesem Fall sind die Angaben zu geografischer Herkunft und Verarbeitungsort nur relativ genau – geschweige denn, dass sie etwas über die Qualität aussagen. So heißt es bezüglich der Kriterien: „Aussagen zur Art der Erzeugung (z.B. fair, nachhaltig, ökologisch, ohne Gentechnik, tiergerecht) sind im Regionalfenster nicht zugelassen.“ Dezidiert möchte das Regionalfenster kein Gütesiegel sein, das eine Mindestqualität garantiert. Verbrauchertäuschung – so sieht dies die ehemalige Landwirtschaftsministerin Renate Künast (Grüne). Denn zwar müssen sogenannte Monoprodukte zu 100 Prozent aus der angegebenen Region stammen. Wenn also ein Sack Karotten laut Regionalfenster aus Schwaben kommt, müssen die eingetüteten Möhren innerhalb dieses Gebiets angebaut worden sein. Doch bei zusammengesetzten, verarbeiteten Lebensmitteln müssen nurmehr die Hauptzutat und die sogenannten wertzugebenden Zutaten (der Spinat in der „Spinatlasagne“) aus der angegebenen Region stammen – sowie 51 Prozent des Produktgewichts. Künast sieht in dieser Vorgabe gerade einmal die „Schamgrenze“ überschritten. Andere Faktoren wie Verarbeitung und Dünger- oder Futtermittel kommen im Etikett Regionalfenster allenfalls freiwillig zur Sprache.

Apropos Futtermittel: Die Regionalangabe gibt bei Fleischprodukten keineswegs an, dass sich die Tiere von Geburt bis Schlachtung im angegebenen Gebiet befanden. Ausschließlich die Mast bzw. der letzte Zeitraum hat sich hierbei in der genannten Region abzuspielen.

Das Fazit:
Markennamen, die sich auf eine Region oder Stadt beziehen, haben nur selten wirklich etwas mit bestimmter Herkunft zu tun, vor allem nicht, was die Rohstoffe anbelangt. Wer darauf Wert legt, der findet im Regionalfenster immerhin eine gewisse Orientierung, zumindest was vegetarische Lebensmittel angeht. Nach Nachjustierung verrät jenes Etikett dem Verbraucher nun auch, welcher Prozentanteil aller Zutaten aus der Region stammt und wo das Produkt verarbeitet wurde. Dass der Begriff „Region“ auch hier nicht eng festgelegt ist und über Bundeslandgrenzen hinaus reichen darf, schränkt die Genauigkeit der Angaben leider ebenso ein wie die Zulassung anderer, nicht regionaler Nebenzutaten und die regionale „Untergrenze“ von 51 Prozent des Produktgewichts.

Eine andere Orientierungshilfe bietet übrigens auch die Kennzeichnung g.U. (geschützte Ursprungsbezeichnung), die angibt, dass ein Produkt und seine Rohstoffe in einer bestimmten Region erzeugt, verarbeitet und hergestellt wurden. Das englische Pendant dazu lautet zum Beispiel PDO, das italienische DOP. Die g.g.A.-Kennzeichnung hingegen besagt, dass nur mindestens ein Schritt von Herstellung und Verarbeitung in der genannten Region vonstatten gegangen sein muss. Ein Beispiel: das beliebte Kölsch. Ebenfalls zuverlässig: Wenn ein unbearbeitetes Lebensmittel seinen Erzeuger – und nicht den Hersteller – deklariert, und zwar mit Ort und/oder Adresse.

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