(Fotocredit: Datastat)
„Handeln im Dienste Ihrer Interessen.“ So bewirbt die EU-Kommission die TTIP auf ihrer Website. Klingt natürlich vielversprechend. Doch was genau sind unsere Interessen und wie wird gehandelt? Ein paar Fakten (Stand: Dez. 2014).
Was?
TTIP steht für „Transatlantic Trade and Investment Partnership“ oder zu deutsch „Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft“ und ist ein sich in der Planung befindliches Freihandelsabkommen zwischen den USA und der EU.
Warum?
Diese Bestrebungen sind keinesfalls neu und die Beteiligten erhoffen sich davon ein profitables Wirtschaftswachstum sowie neue Arbeitsplätze auf beiden Seiten des Atlantiks. Zudem würde so eine Handelsgemeinschaft entstehen, die mehr als 50 Prozent der Weltwirtschaft umfasst.
Wie?
Der transatlantische Handel läuft bereits sehr gut und die meisten Zölle wurden über die Jahre gesenkt. Doch die verbliebenen höheren Einfuhrgebühren machen es vor allem kleinen und mittleren Unternehmen schwer, im Ausland Fuß zu fassen. Zum anderen sind es nicht hauptsächlich die Zölle, die reguliert wer- den sollen. Vielmehr will man einheitliche Standards schaffen, sodass etwa nicht doppelt geprüft und eine unnötige bürokratische Hürde geschaffen wird.
Beispiele?
Nehmen wir die Sicherheitsstandards der Automobilbranche. Die sind in Europa und den USA relativ ähnlich. Dennoch müssen Fahrzeuge momentan europäische und amerikanische Tests bestehen. Eine Vereinheitlichung würde Zeit und Geld sparen. Dies gilt auch für einheitliche technische Standards oder Regulierungen im Finanzwesen. Letztere würden eine bessere Kontrolle ermöglichen und einer erneuten Krise eventuell vorbeugen.
Wer?
Es verhandeln die EU-Kommission und das US-Handelsministerium. Jedoch ohne die Öffentlichkeit, das EU-Parlament oder die nationalen Parlamente der Mitgliedsstaaten einzubeziehen. Die berechtigte Frage: „Ist das demokratisch?“ Vor allem, wenn es sich bei mehr als 90 Prozent der an den Verhandlungen Beteiligten um Lobbyisten aus der Wirtschaft handelt.
Nachteile?
Abgesehen von diesem verdächtig undemokratischen Entwicklungsprozess gibt es zahlreiche Punkte, die unter (falschen) Umständen zu erheblichen Problemen für Demokratie, Gesundheit, Umwelt, Finanzen, Bildung sowie Kultur auf beiden Seiten sorgen können.
Beispiel 1 Große Bedenken gibt es bezüglich des Vorsorgeprinzips, das in Europa bestimmt, dass Produkte erst für den Markt zugelassen werden wenn sie für den Verbraucher unbedenklich sind. Das gilt etwa für genmanipulierte Lebensmittel oder die 1300 Substanzen, die in Kosmetika nicht enthalten sein dürfen. In den USA gibt es dieses Prinzip nicht und daher Genmais, Hormonfleisch und nur 11 Substanzen, die in Kosmetika verboten sind. Auf welchen Standard einigt man sich also? Kompromisse würden in den meisten Fällen zu Abstrichen auf europäischer Seite führen.
Beispiel 2 Aber nicht nur! Denn seit der Finanzkrise sind beispielsweise die Regulierungen für diesen Sektor in den USA wesentlich schärfer als in Europa. Das ohnehin schon gebeutelte amerikanische Finanzwesen hätte dabei also das Nachsehen.
Beispiel 3 Viele kritisieren, dass mit der TTIP auch die Daseinsvorsorge gefährdet ist, also Dienstleistungen, die etwa die Grundversorgung für Gas, Wasser, Strom, Müllabfuhr usw. garantieren. Mit dem Freihandelsabkommen könnten diese zunehmend liberalisiert und damit privatisiert werden.
Beispiel 4 Zur Daseinsvorsorge zählen auch Bildungs- und Kultureinrichtungen. Sie werden in Europa staatlich subventioniert und hätten damit laut der TTIP einen Vorteil gegenüber vergleichbaren amerikanischen Investoren. Daher müsste man letzteren entweder die gleichen Vorteile zukommen lassen oder Subventionen für Bildung und Kultur abschaffen. Ob diese Einrichtungen (Theater, deutscher Film oder Universitäten usw.) ohne Förderung überlebensfähig wären, ist eine andere Frage. Ähnliches gilt für das Verlagswesen und die Buchpreisbindung.
Beispiel 5 Zwar hat sich Frankreich dafür eingesetzt, dass der Bereich Kultur ausgekoppelt wird, jedoch ist nicht garantiert, dass das auch so bleibt. Ohnehin ist das Kernproblem ein anderes, nämlich der Investorenschutz. Er soll dafür sorgen, dass Unternehmer im Ausland nicht benachteiligt werden. Das können Subventionen sein, aber auch Gesetze! Das Unternehmen kann dann die Regierung auf Ausgleichszahlungen verklagen, da ihm Profit verloren geht.
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Den ganzen Artikel gibt’s ab Seite 18 in der Februar/März-Ausgabe 2015, die Sie hier bestellen können. Alle Hefte schicken wir Ihnen portofrei zu.