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Das Schreddern von frisch geschlüpften, männlichen Küken ist mit dem Tierschutzgesetz vereinbar. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Münster am Freitag. 2015 waren davon rund 48 Millionen männliche Küken betroffen.
Männliche Küken müssten geschreddert werden, weil die Aufzucht für die Brütereien mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden sei, heißt es. Zudem sei der Absatzmarkt zu klein. Da die Geschlechterfrüherkennung im Ei noch nicht praxistauglich ist, gehöre das Töten der Küken zu einem „Teil der Verfahren zur Versorgung der Bevölkerung mit Eiern und Fleisch“.
Eine Revision hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen nicht zugelassen. Dagegen
kann Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden. Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier.
Für Mahi Klosterhalfen, Vorstand der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, ist das Urteil eine immense Enttäuschung. „Der Streit ums Kükentöten zeigt deutlich, dass sich die Agrarindustrie regelmäßig am Rand des gesellschaftlich Akzeptierten bewegt. Von alleine wird sie sich nicht von diesem Rand wegbewegen. Daher ist Bundesminister Schmidt aufgefordert, im Tierschutzgesetz ein klares Verbot festzuschreiben.“